Elternbeitrag bei Nachmittagsbetreuung an Schulen
Die SPD-Kreistagsfraktion hat eine Anfrage an den Kreis Siegen-Wittgenstein gestellt, um die durch die Bearbeitung von Beihilfeanträgen zur Nachmittagsbetreuung an Grundschulen entstehenden Kosten zu erfragen. Der Kreis Siegen-Wittgenstein übernimmt auf der Grundlage des § 90 Abs. 3 SGB VIII als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (in der Folge Kreisjugendamt genannt) Teilnahmebeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung bzw. der Nachmittagsbetreuung in einer freiwilligen Ganztagsschule ganz oder anteilig, sofern die Belastung für die Betroffenen nicht zumutbar ist.
Da ein immer größerer Teil der Kinder in der Nachmittagsbetreuung diese Hilfen in Anspruch nimmt bedeutet dies nach Ansicht der SPD-Fraktion gleichzeitig, das die auf der einen Seite durch das Kreisjugendamt an den Schulträger gezahlten Beihilfen auf der anderen Seite über die Umlage wieder von der Kommune an den Kreis zurückgezahlt wird.
Hinzu kommt, dass einige Kommunen im Kreis nach Einkommen der Eltern gestaffelte Beiträge erheben und in diesen Kommunen die Anzahl der Eltern, die Beihilfen beantragen, sehr gering ist, andere Kommunen keine gestaffelten Beiträge erheben, was zu mehr Beihilfeanträgen führt.
Dies belastet die Eltern und auch das Kreisjugendamt, das Geld und Personal für die Bearbeitung der Beihilfeanträge binden muss.
„Daher scheint es uns sinnvoll zu sein die alleine dadurch und durch die Verwaltung der OGS-Beiträge beim Schulträger entstehenden Verwaltungskosten auf beiden Seiten herauszufinden“, so Heiko Becker. „Sollte sich unsere Vermutung bestätigen, dass durch die Beihilfen und den finanziellen Aufwand der Verwaltungstätigkeit auf beiden Seiten die tatsächlichen Einnahmen für die Nachmittagsbetreuung eher gering ausfallen, so müssten wir darüber nachdenken, ob eine Erhebung von Gebühren für die Nachmittagsbetreuung überhaupt Sinn macht“, so Becker weiter.
Link zur Anfrage:
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